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Energieausweis: Wer braucht ihn ab 1. Juli

Veröffentlicht am:18 Juni 2008 - Quelle: netzeitung.de

Zum 1. Juli wird stufenweise der Energieausweis in Deutschland eingeführt. Deshalb müssen nicht alle rund 15 Millionen privaten Immobilienbesitzer die Auskunft über die Energieeffizienz ihres Objekts schon zu diesem Zeitpunkt parat haben.

Frühzeitig kümmern sei allerdings wichtig, raten Eigentümerverbände. Jetzt haben Immobilienbesitzer noch die freie Wahl zwischen den beiden Ausweisvarianten. Das kann Geld sparen. Nach der Übergangsfrist bis zum 30. September ist es für so manchen mit der Auswahl vorbei, speziell für die Eigentümer älterer, größerer Häuser. Weil viele Immobilienbesitzer bislang noch untätig geblieben seien, befürchten Haus + Grund München sowie der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (bdew) für die kommenden Wochen Terminengpässe bei den Ausstellern - und womöglich steigende Ausweispreise.

Wer braucht den Ausweis schon ab 1. Juli, wer später?

Als erstes sind Eigentümer von Altbauten in der Pflicht, deren Häuser und Mietwohnungen bis Ende 1965 gebaut wurden. Sie müssen einen Energiepass ab 1. Juli immer dann vorweisen können, wenn sie neu vermieten oder verkaufen wollen und Interessenten danach fragen. Sonst droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Wichtig: Selbstnutzer brauchen keinen Energiepass. Das gilt auch für Besitzer denkmalgeschützter Immobilien. Ab 1. Januar 2009 sind dann auch die Eigentümer neuerer Wohngebäude ab Baujahr 1966 in der Pflicht. Für Gewerbebauten und Geschäftshäuser ist der Ausweis ab 1. Juli 2009 obligatorisch. Bisher war ein Nachweis über die Energieeffizienz nur bei Neubauten vorgeschrieben. Künftig soll jeder Mieter und Käufer wenigstens erkennen können, wie es um die Heiz- und Warmwasserkosten im Objekt steht.

Welche Ausweise gibt es und wo?

Den Energiepass gibt es in zwei Varianten: Als Verbrauchsausweis und als Bedarfsausweis. Beide sind zehn Jahre gültig. Die Kosten können steuerlich abgesetzt werden. Der Verbrauchsausweis wird anhand des Energiebedarfs der letzten drei Jahre ausgestellt. Vermieter können das unter anderem über die Heizungsablesefirma berechnen lassen. Kostenpunkt: Etwa zwischen 25 und 50 Euro. Der Haken: Die Daten sagen nur etwas über das Heizverhalten des Vormieters, aber nichts über den energetischen Zustand des Gebäudes aus. Verbraucherschützer und Mieterverbände halten den Verbrauchsausweis für unzureichend. Billigversionen ab fünf Euro übers Internet erfüllten nicht immer die rechtlichen Anforderungen, warnt die Deutsche Energie-Agentur (dena). Der Bedarfsausweis ist deutlich aussagekräftiger, aber auch teurer. Dieser Pass darf nur von einem Fachmann ausgestellt werden, etwa einem Architekten, Ingenieur oder geschulten Energieberater. Dessen Berechnungen sollen im Detail offenlegen, wie es um die Heizanlage steht, um Dämmung, Wärmeverluste über Dach und Fenster, wie viel Energie das Haus verschlingt und was verbessert werden könnte. Bei der Expertensuche helfen unter anderem die Verbraucherzentralen vor Ort, die dena (www.dena.de) oder der Verband privater Bauherrn (www.vpb.de). Der Pferdefuß: Der ausführliche Pass kann ab 300 Euro aufwärts kosten, je nach Anwesen und Aufwand.

Welcher Ausweis darf es sein?

Eigentümer dürfen nur noch bis zum 30. September 2008 frei zwischen den Ausweisarten wählen. Ab 1. Oktober ist es mit der Übergangsfrist vorbei. Ab dann wird der Bedarfsausweis Pflicht für Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde. Auch wer staatliche Fördermittel für seine Immobilie bekommt, muss sich dann die teure Variante zulegen. Immobilienverbände raten speziell Eigentümern älterer Mehrfamilienhäuser dazu, die Übergangsfrist zu nutzen. Wer wisse, dass er in den nächsten zehn Jahren verkauft oder neu vermietet, solle sich vorsorglich um einen günstigen Verbrauchsausweis kümmern. «Dieses Schlupfloch verwässert das Konzept», kritisiert Hans Weinreuter von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Der Deutsche Mieterbund empfiehlt, bei Neuvermietung künftig gezielt nach einem Bedarfsausweis zu fragen. Mietinteressenten dürfen via Aushang im Treppenhaus bei der Wohnungsbesichtigung informiert werden. Bestandsmieter haben keinen Anspruch auf Vorlage eines Energiepasses. Eigentümer können nicht zur Modernisierung gezwungen werden, falls die Werte ihres Gebäudes schlecht ausfallen. Mieter können auch nicht nachträglich die Miete mindern und Käufer nicht den Kaufpreis anfechten, ist der Energieverbrauch nach Einzug höher als im Ausweis vermerkt. (Berrit Gräber, AP)