CASTROP-RAUXEL Energiesparen ist derzeit so populär wie nie. Die Verbraucherzentrale hat auf die Anfragen vieler Kunden reagiert und bietet ab sofort eine kostenfreie Überprüfung des Energieausweises im Internet an.
So weit, dass Mieter und Pächter den Energieausweis als Instrument nutzen, um den Markt zu bestimmen, ist es noch nicht. Die Betonung liegt auf „noch". Denn dafür sind noch zu viele Fragen offen, vor allem aber die nach der Plausibilität.
Die Verbraucherzentrale hat auf zahlreiche Anfragen ihrer Kunden reagiert und einen Plausibilitäts-Check auf ihrer Homepage veröffentlicht. Anhand eines Fragebogens kann der Energieausweis eines Objekts überprüft werden. „Dazu muss man beim Vermieter oder Eigentümer nur die Daten erfragen, die in der Eingabemaske abgefragt werden", rät Energieberaterin Rita Maria Jünnemann. Das ist wichtig, da der Vermieter oder Verkäufer den Energieausweis nur vorlegen muss.
Mieter werden Markt beeinflussen
Er ist aber nicht verpflichtet, eine Kopie auszuhändigen. Geht man also vorbereitet in ein Gespräch und weiß, was man fragen will, kann man später anhand der Daten Objekte vergleichen und den Heizenergieverbrauch der künftigen vier Wände grob einschätzen. „Über kurz oder lang werden Mieter dadurch den Markt beeinflussen. Schließlich wird viel mehr darauf geachtet, dass eine Wohnung einen gewissen Standard erfüllt", ist sich Heike Aßheuer vom Mieter- und Pächterbund sicher.
Mieter, die schon lange in einer Wohnung leben, hätten vom Energieausweis eines Hauses aber nichts. „Der Vermieter muss ihn nicht vorlegen. Nur bei Neuvermietung oder Verkauf", weiß sie. Wem die eigenen Energiekosten also zu teuer erscheinen, der muss selbst Initiative zeigen und sich vielleicht anderweitig umsehen.
Abweichung sollte bnicht bei 50 Prozent liegen
Hat man nun das Ergebnis des Plausibilitäts-Checks vorliegen, vergleicht man die errechneten kWh mit den angegebenen. Ist die Abweichung nicht grob, besteht kein Handlungsbedarf. „Sollte die Abweichung aber bei 50 Prozent liegen, dann müssen Sie aufhorchen. Da kann etwas nicht stimmen", sagt Angelika Weischer, Leiterin der Verbraucherzentrale.
Und zwar deshalb, weil der Energieausweis gut und gerne von einer nicht ausreichend qualifizierten Stelle ausgegeben worden sein kann. So wie es zum Beispiel bei Online-Anbietern der Fall sei, die ein Objekt nicht einmal in Augenschein nehmen.Ist man als Vermieter oder Verkäufer einem solchen Stümper aufgesessen, dann kann man bei einer solchen 50-prozentigen Abweichung rechtliche Schritte einleiten. „Der Plausibilitäts-Check kann also auch auf der anderen Seite für Ausweis-Inhaber Vorteile haben", sagt Angelika Weischer.