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Energieausweis- welche Kriterien gelten eigentlich?

Veröffentlicht am:13 M�rz 2009 - Quelle: immobilienscout24.de

(ImmobilienScout24) Der Energieausweis ist grundsätzlich eine Chance für Immobilienbesitzer, Mieter wie auch Käufer gleichermaßen: er weist steckbriefartig den energetischen Standard eines Gebäudes aus, damit gegebenenfalls Sanierungsmaßnahmen auf dieser Basis vorgenommen werden können.
Bereits 2007 schrieb die Energieeinsparverordnung (EnEV) dieses Papier vor, damit der energetische Zustand eines Hauses bewertet werden konnte. Wer ein Haus oder eine Wohnung vermieten oder verkaufen will, muss den Energieausweis zwingend vorlegen können. Nachdem diese Vorschrift schrittweise eingeführt wurde, gilt seit Beginn des Jahres, dass sich alle Immobilien damit „ausweisen" müssen.

Die Bewertungen können vom Immobilienbesitzer zum Anlass genommen werden, entsprechende Maßnahmen einzuleiten, um den Energieverbrauch zu drosseln, das Klima nachhaltig zu schützen und auch den Wert des Hauses zu steigern.
Durch diesen Ausweis erhält jeder die Möglichkeit, die energetische Beschaffenheit eines Gebäudes mit anderen vergleichen zu können. Doch wie viel letztendlich jeder Bewohner verbraucht, hält auch immer vom individuellen Verbrauchsverhalten ab. Dieses kann nicht vom Energieausweis berücksichtigt werden.

Doch wo bekommt man diesen Ausweis und wer darf ihn überhaupt ausstellen? Wenngleich dieser Ausweis aktuell in aller Munde ist, wissen viele Verbraucher immer noch nicht, wer dafür zuständig ist.
Grundsätzlich gilt, dass laut Energieeinsparverordnung nur Personen dafür in Frage kommen, die auch entsprechende Qualifikationen nachweisen können, energetische Bewertungen vornehmen zu dürfen. Verbraucherberatungen können unter anderem weiter helfen, Adressen zu vermitteln. Vielfach sind auch Handwerksbetriebe oder Ingenieure autorisiert, einen solchen „Energiesteckbrief" auszustellen.